Immer aktuell: Das #Fahrtenbuch
So führen Sie das Fahrtenbuch richtig und Finanzamt konform:
Wichtig ist, dass, das Fahrtenbuch ordnungsgemäß, zeitnah, chronologisch und aus sich heraus verständlich ist. Jede Fahrt muss einzeln nachvollziehbar sein.
Danach müssen im Fahrtenbuch folgende Angaben enthalten sein:
– Datum der Fahrt
– Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen
Fahrt
– Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute
– Reisezweck mit Angabe der aufgesuchten Geschäftspartner
– Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Privatfahrten,
nur mit Angabe der gefahrenen Kilometer.
Nachdem Motto: Motor aus? Fahrtenbuch raus!
Das Fahrtenbuch ist in gebundener Form zu führen, meint: keine Zettelwirtschaft!
Die erfassten Daten sind untereinander „ordnungsgemäß“ in Buchform zu verbinden.
Daraus folgt, dass
– Die Fahrten geordnet und zeitnah
– In fortlaufendem zeitlichen Zusammenhang und
– In einer übersichtlichen äußeren Form im Fahrtenbuch zu
erfassen sind.
Wichtig ist auch noch, dass das was Sie ins Fahrtenbuch eintragen, mit den übrigen Unterlagen (Belegen) in Ihrer Buchführung übereinstimmt!
– Tankquittungen – Ihr Fahrtenbuch muss mit den
Tankquittungen übereinstimmen, d.h. an welchem Tag und
Ort Sie getankt haben.
– Werkstattrechnungen: Reparatur- und Wartungsrechnungen
sowie TÜV- und ASU-Rechnungen – diese Rechnungen
enthalten vielfach neben dem Datum auch den
Kilometerstand, sie muss mit der Kilometerangabe im
Fahrtenbuch übereinstimmen.
– Km-Leistung und Häufigkeit des Tankens – die Häufigkeit
des Tankens muss mit der Fahrtstrecke übereinstimmen, die
Sie laut Ihrem Fahrtenbuch gefahren sind.
Tipp: wenn Sie auf jede Tankquittung handschriftlich den
aktuellen Kilometerstand vermerken.
– Terminkalender – Termine, insbesondere Außentermine
müssen in Ihrem Fahrtenbuch mit den Angaben in Ihrem
Terminkalender übereinstimmen.
– Umfang der Privatfahrten – der Umfang der Privatfahrten
muss plausibel sein, wenn Ihnen neben dem Firmenfahrzeug
kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.